(Alte Version) Allgemeine Geschäftsbedingungen (Alte Version)

Stand von 03.06.2014

Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen von Dao Digital Solutionsnologies IT-Service GmbH (nachfolgend Dao Digital Solutions genannt) mit unseren Kunden im Bereich Web-Programmierung und Programmierung/Pflege von Individualsoftware und Hosting, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsbeziehungen.

Dao Digital Solutions behält sich ausdrücklich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der geänderten AGB diesen nicht widersprechen, so gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Dao Digital Solutions berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der geänderten Bedingungen zu kündigen.

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Dao Digital Solutions sie schriftlich bestätigt.

In allen Verträgen aufgeführten Anforderungen und Aufgaben, die von Dao Digital Solutionsnologies IT-Service GmbH als Dienstleister übernommen werden, wird von Seiten Dao Digital Solutionsnologies IT-Service GmbH keine Betriebsbereitschaft zugesagt, sondern Leistungen, die wahrscheinlich zur Betriebsbereitschaft führen.

Schadenersatz / Haftungsbegrenzung
Bei grober Fahrlässigkeit haftet TT Technologies IT-Service GmbH ab 3 Monaten Verzug bei der Projektfertigstellung dem Auftraggeber mit 10% Preisnachlass auf die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen. Weitere Haftungsansprüche und Schadenersatzforderungen vom Auftraggeber an den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

Haftungsansprüche und Schadenersatzforderungen bei leichter Fahrlässigkeit bei der Projektfertigstellung sind ausgeschlossen.

Des weiteren übernimmt TT Technologies IT-Service GmbH keine Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden wie Produktionsausfall und entgangener Gewinn. Kann das Projekt vom Auftragnehmer nicht fertig gestellt werden, weil sich das Projekt als zu komplex und aufwändig herausstellt, kann der Auftragnehmer nach Bekanntgabe dieser Situation durch eine schriftliche Kündigung an den Auftraggeber das Projekt wirksam kündigen.

Die Kündigung erfolgt ab Kündigungsdatum (Abgabe der Kündigung) vier Wochen zum Monatsende. Fertiggestellte Projektteile (Verhältnis zum Gesamtprojekt) sind dem Auftraggeber zu übergeben, wenn die Bezahlung dieser Leistungen an den Auftragnehmer erfolgten.

Dritthaftungsklausel
Wir nutzen Quellcodes und Module aus Open Source Quellen. Für Schäden, die aus Open Source Quellen herrühren, können wir keine Haftung übernehmen.

Die Angestellten von Dao Digital Solutions sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen
Die Angebote von Dao Digital Solutions sind freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Dokumenten im Zuge der Angebotserstellung wird keine Haftung übernommen. Ebenso für die Richtigkeit dieser Angaben im Internetauftritt von Dao Digital Solutions.

Berechnungen für Kostenvoranschläge verfallen, sobald der Auftrag schriftlich oder elektronisch bei Dao Digital Solutions vorliegt. Sollte es zu keiner Auftragsbestätigung kommen, so werden die angefallenen Kosten je nach Zeitaufwand berechnet. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung der Firma Dao Digital Solutions. Soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist Dao Digital Solutions an die in ihren Angeboten genannten Preise 30 Tage ab deren Erstellungsdatum gebunden. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.

Termine und Fristen
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Dao Digital Solutions bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Dao Digital Solutions eine angemessene, mindestens aber 2 Monate währende Nachfrist gewährt hat.

Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines entsprechenden Schreibens an Dao Digital Solutions. Sollte der Projektstart von Kunden verschoben werden, ist Dao Digital Solutions berechtigt, 2 Monate nach Auftragserteilung 20% der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 3 Arbeitstage als Anzahlung zu verrechnen. Wenn der Projektstart von Kunden immer weiter hinausgeschoben wird, ist Dao Digital Solutions berechtigt, nach einem Ablauf von einem Jahr ab Auftragserteilung zuzüglich der üblichen oder vereinbarten Projektdauer das gesamte vereinbarte Honorar (Pauschalbetrag oder übliche Kosten bei Zeitverrechnung) fällig zu stellen.

Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Projektstart, berechnet Dao Digital Solutions dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr:

  • bis drei Monate vor Beginn des Auftrages: 10%,
  • ab zwei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages: 25%,
  • ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages: 50%,
  • ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags: 80%.

Sollte es unserem Unternehmen nach Auftragserteilung wegen von Ihnen zu vertretenen Gründen unmöglich werden, die vereinbarte Leistung zu erbringen oder lehnen Sie unsere Leistungserbringung ab (Stornierung), so kann unser Unternehmen das gesamte vereinbarte Honorar (Pauschalbetrag oder übliche Kosten bei Zeitverrechnung) sofort fällig stellen, unabhängig davon, ob durch die Nichtdurchführung eigene Kosten eingespart werden. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob das Projekt bereits begonnen wurde und den unten dargelegten Storno-Regelung für einzelne Tage.

Mitwirkungspflichten des Kunden
Wenn ein Auftrag bedingt mit einer Förderzusage erteilt wird, so verpflichtet sich der Kunde, bei der Einreichung mitzuwirken. Erfolgt diese Mitwirkung nicht, so ist Dao Digital Solutions so zu stellen, als wäre die Bedingung eingetreten, dass das Projekt vom Kunden storniert worden ist, und Dao Digital Solutions ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

Leistungsabnahme
Nach Fertigstellung der Software ist der Kunde zur Annahme der Software verpflichtet, sofern die Software den vertraglichen Anforderungen und insbesondere den Vorgaben des Pflichtenheftes entspricht. Sofern Dao Digital Solutions während der Fertigstellungsphase dem Kunden einzelne Bestandteile der Software zur Teilnahme vorlegt, ist der Kunde zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Software den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 BGB).

Leistungsbeschreibung, Leistungsänderungen und Leistungserbringung
Soweit sich die Anforderungen des Auftraggebers noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben, detailliert Dao Digital Solutions sie mit Unterstützung des Kunden und erstellt eine Spezifikation darüber (Pflichtenheft). Das Pflichtenheft ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Das Pflichtenheft kann im Laufe der softwaretechnischen Implementierung in Abstimmung mit dem Kunden verfeinert oder geändert werden.

Erkennt Dao Digital Solutions, dass die Aufgabenstellung fehlerhaft, nicht eindeutig oder mit vertretbaren Arbeitsaufwand nicht ausführbar ist, teilt Dao Digital Solutions dies unverzüglich dem Kunden mit. Daraufhin entscheidet dieser zeitnah über das weitere Vorgehen.

Ändert der Auftraggeber seine Aufgabenstellung im Ganzen oder zu Teilen, ist Dao Digital Solutions berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dato entstandene Kosten sind vom Kunden zu begleichen. Dao Digital Solutions behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern.

Soweit Dao Digital Solutions kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

Dao Digital Solutions behält sich das Recht vor, Dienstleistungen insgesamt oder einzelne Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.

Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Auftraggebers auf die Vertragsbedingungen auswirkt oder einen höheren Arbeitsaufwand zur Folge hat, kann Dao Digital Solutions eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine, verlangen. Soweit eine Ursache, die Dao Digital Solutions nicht zu vertreten hat, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann Dao Digital Solutions eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen.

Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann Dao Digital Solutions auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

Verzögert sich die Erbringung der Leistung aufgrund von

  • höherer Gewalt (Überschwemmungen, Hagel, etc.),
  • Ereignissen, auf die Dao Digital Solutions keinen Einfluss hat (Verkehrsstaus, Flugverzögerungen etc.)
  • oder unvorhersehbaren Umständen, die die Arbeit erschweren oder unmöglich machen (Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc.), auch wenn sie bei Dao Digital Solutions’s Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten,

so hat Dao Digital Solutions auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen diese nicht zu vertreten. Sie berechtigen Dao Digital Solutions, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern Produkte von Drittanbietern zum Betrieb der Software benötigt werden (z.B. Web-Server für web-basierende Software, allgemein Betriebssysteme, spezielle Scriptsprachen etc.) und sofern nicht anders vereinbart, obliegt die ordnungsgemäße Beschaffung, Installation und Wartung dieser Produkte dem Kunden.

Tritt der Kunde aus Gründen, die Dao Digital Solutions nicht zu verantworten hat, vom Vertrag zurück, so ersetzt er den dadurch entstandenen Schaden.

Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung. Für die Leistungen gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. Versandkosten.

Bei Aufträgen, deren Nettoumfang 3.000,00 Euro übersteigt, erstellt Dao Digital Solutions, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, eine Rechnung in Höhe von 50% des Auftragswertes bei Auftragserteilung und nach Projektabschluss werden die restlichen 50% in Rechnung gestellt.

Der Kunde trägt außerdem (soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde) folgende Kosten:

  • Spesen für die Unterbringung und Verpflegung der am Projektort eingesetzten Mitarbeiter von Dao Digital Solutions im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze. Reichen diese Sätze für die Deckung der Kosten der Unterbringung nicht aus, wird der nachgewiesene angemessene Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Nebenkosten wie Datenträger, Kopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf CD-ROM oder DVD, Porti, etc.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Sollte nach erfolgter Zahlungserinnerung keine Zahlung durch den Kunden erfolgt sein, ist Dao Digital Solutions berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 10,00 € zu berechnen.

Nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Dao Digital Solutions vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Dao Digital Solutions berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen ggf. auch aus anderen Verträgen zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung. Dao Digital Solutions ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als zwei Monate in Verzug ist.

Im Fall der mangelnden Leistungsfähigkeit stehen Dao Digital Solutions die Rechte gem. § 321 BGB zu. Insbesondere ist Dao Digital Solutions berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

Der Kunde hat Dao Digital Solutions unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so ist Dao Digital Solutions berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, kann Dao Digital Solutions nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Die Rechnungen werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes per Email an den Kunden versandt. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Dao Digital Solutions berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Porto-Kosten in Höhe von Euro 2,50 pro Rechnung zu verlangen. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist Dao Digital Solutions berechtigt, diesen Betrag zu verlangen.

Für den Bereich Webhosting gilt folgende Vereinbarung:
Die Kündigung einer bei Dao Digital Solutions gehosteten Domain seitens des Auftraggebers kann mit Wirkung von ein Monat zum Monatsende erfolgen. Die Domaingebühren werden bis zum Ende der offiziellen Domainlaufzeit (de-Domain 1 Jahr, com-Domain 2 Jahre, …) weiter berechnet. Wird nur das Hosting gekündigt und die Domain selbst nicht abgemeldet, dann berechnet Dao Digital Solutions für das weiterlaufende Domainhousing eine jährliche Gebühr in Abhängigkeit der Länderkennung.

Die Kündigung eines Hostingvertrages seitens des Auftraggebers hat mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende zu erfolgen. Gewährleistungsansprüche gegen uns wegen Sachmängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres.

Kündigung von Dienstleisungsverträgen im Zusammenhang mit einem Projekt, ausgenommen Hostingverträge, Domainverträge, Supportverträge

Im Falle von nicht Einhaltung vereinbarter Fristen oder Nichterfüllung von Aufgaben und Anforderungen haben Auftraggeber und Auftragnehmer jeweils die Möglichkeit, den Vertrag aufzuheben. Diese Kündigung ist der anderen Vertragspartei per Einschreiben auf dem Postweg zuzustellen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Für die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten steht dem Auftragnehmer die Vergütung in Höhe des bereits vom Auftraggeber gezahlten Betrages zu. Die bis dahin geleistete Arbeit ist dem Auftraggeber zu übergeben. Darüber hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen.

Sonstiges
Die Firma Dao Digital Solutions weist darauf hin, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, komplexe Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsmäßigkeit der Software samt Dokumentation auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsmäßigkeit deren Abnahme schriftlich zu erklären.

Die Frist zur Prüfung beträgt zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung zur Abnahme, falls nichts anderes vereinbart wurde. Die Software gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer von weiteren zwei Wochen deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.

Bei geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel sind dann als geringfügig anzusehen, wenn die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Ersatzvornahme, Rücktritt und Schadensersatz kommen erst dann in Betracht, wenn Dao Digital Solutions die Nacherfüllung ablehnt oder mindestens drei Versuche fehlgeschlagen sind, die Mängel zu beheben. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Dao Digital Solutions ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu liefern, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Eine Zusage für vollständige Fehlerbeseitigung kann auch durch die Verpflichtung zur Gewährleistung nicht gegeben werden. Bei Änderungen im Quellcode, an Komponenten oder sonstigen Bestandteilen der Software verfällt der Anspruch auf jegliche Garantie, sofern dies nicht zuvor mit Dao Digital Solutions abgesprochen wurde.

Gerichtsstand
Standort des Auftragnehmers ist München.