Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 17.12.2018)

1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen von Dao Digital Solutions GmbH (nachfolgend “Dao Digital Solutions” oder “Auftragnehmer” genannt) mit unseren Auftraggebern (nachfolgend “Kunden” oder “Auftraggeber” genannt) im Bereich Web-Programmierung und Programmierung von Individualsoftware, IT-Wartung und Support von Web-Projekten, und Hosting, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsbeziehungen.

1.2. Dao Digital Solutions behält sich ausdrücklich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Auftraggeber zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Sollte der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der geänderten AGB diesen nicht widersprechen, so gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist Dao Digital Solutions berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der geänderten Bedingungen zu kündigen.

1.3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Dao Digital Solutions sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen
Die Angebote von Dao Digital Solutions sind freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Dokumenten im Zuge der Angebotserstellung wird keine Haftung übernommen. Ebenso für die Richtigkeit dieser Angaben im Internetauftritt von Dao Digital Solutions.

Berechnungen für Kostenvoranschläge verfallen, sobald der Auftrag schriftlich oder elektronisch bei Dao Digital Solutions vorliegt. Sollte es zu keiner Auftragsbestätigung kommen, so werden die angefallenen Kosten je nach Zeitaufwand berechnet.

Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Auftraggebers oder Auftragsbestätigung der Firma Dao Digital Solutions.

Soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist Dao Digital Solutions an die in ihren Angeboten genannten Preise 30 Tage ab deren Erstellungsdatum gebunden. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.



3. Leistungsbeschreibung, Leistungsänderungen und Leistungserbringung
3.1. Pflichtenheft
Soweit sich die Anforderungen des Auftraggebers für den Vertragsgegenstand (bzw. das Produkt) noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben, detailliert Dao Digital Solutions sie mit Unterstützung des Auftraggeber und erstellt eine Spezifikation darüber (Pflichtenheft). Das Pflichtenheft ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Das Pflichtenheft kann im Laufe der softwaretechnischen Implementierung in Abstimmung mit dem Auftraggeber verfeinert oder geändert werden.

Erkennt Dao Digital Solutions, dass eine Aufgabenstellung fehlerhaft, nicht eindeutig oder mit vertretbaren Arbeitsaufwand nicht ausführbar ist, teilt Dao Digital Solutions dies unverzüglich dem Auftraggeber mit. Daraufhin entscheidet dieser zeitnah über das weitere Vorgehen.

3.2. Subunternehmer
Dao Digital Solutions behält sich das Recht vor, Dienstleistungen insgesamt oder einzelne Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.

3.3. Leistungsänderungen
3.3.1. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Auftraggebers auf die Vertragsbedingungen auswirkt oder einen höheren Arbeitsaufwand zur Folge hat, kann Dao Digital Solutions eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine, verlangen.

3.3.2. Ändert der Auftraggeber seine Aufgabenstellung ohne Absprache mit Dao Digital Solutions im Ganzen oder zu Teilen, ist Dao Digital Solutions berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dato entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen.

3.3.3. Dao Digital Solutions behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern.

3.3.4. Soweit Dao Digital Solutions kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

3.3.5. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist eine Email oder der Eintrag der Meldung als Issue in das Projektmanagementsystem von Dao Digital Solutions ausreichend.

3.4. Verzögerungen in der Leistungserbringung
Soweit eine Ursache, die Dao Digital Solutions nicht zu vertreten hat, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann Dao Digital Solutions eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, kann Dao Digital Solutions auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

Verzögert sich die Erbringung der Leistung aufgrund von

  • höherer Gewalt (Überschwemmungen, Hagel, etc.
   
  • Ereignissen, auf die Dao Digital Solutions keinen Einfluss hat (Verkehrsstaus, Flugverzögerungen etc.) oder
   
  • unvorhersehbaren Umständen, die die Arbeit erschweren oder unmöglich machen (Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc.),

auch wenn sie bei Dao Digital Solutionss Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, so hat Dao Digital Solutions auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen diese nicht zu vertreten. Diese Umstände berechtigen Dao Digital Solutions, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern Produkte von Drittanbietern zum Betrieb der Software/des Produktes benötigt werden (z.B. Web-Server für web-basierende Software, allgemein Betriebssysteme, spezielle Scriptsprachen etc.) und sofern nicht anders vereinbart, obliegt die ordnungsgemäße Beschaffung, Installation und Wartung dieser Produkte dem Auftraggeber.

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die Dao Digital Solutions nicht zu verantworten hat, vom Vertrag zurück, so ersetzt der Auftraggeber den bei Dao Digital Solutions dadurch entstandenen Schaden.



4. Leistungsabnahme
 und Gewährleistung
4.1. Abnahme
Nach Fertigstellung des Produktes ist der Auftraggeber zur Annahme des Produktes verpflichtet, sofern es den vertraglichen Anforderungen und insbesondere den Vorgaben des Pflichtenheftes entspricht.

Sofern Dao Digital Solutions während der Fertigstellungsphase dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Produktes zur Teilabnahme vorlegt, ist der Auftraggeber zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile des Produktes den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Nach der Übergabe der Daten verpflichtet sich der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen. Wenn weder eine Mängelrüge noch eine Abnahmebestätigung nach verstreichen dieser Frist vorliegt, gilt die Leistung als abgenommen.

Das Produkt gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer von weiteren zwei Wochen deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.

Bei geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel sind dann als geringfügig anzusehen, wenn die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

Ersatzvornahme, Rücktritt und Schadensersatz kommen erst dann in Betracht, wenn Dao Digital Solutions die Nacherfüllung ablehnt oder mindestens drei Versuche fehlgeschlagen sind, die Mängel zu beheben. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Dao Digital Solutions ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu liefern, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.

Die Einweisung und Schulung in Funktionen und Bedienung des Softwareproduktes muss explizit im Vertrag vereinbart werden.

Bis zum Ausgleich aller offenstehenden Forderungen des Auftragnehmers ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die erbrachten Leistungen auf dem Webspace des Auftraggebers zu installieren bzw. einen Upload der Daten durchzuführen.

4.2. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche gegen Dao Digital Solutions wegen Sachmängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres.

Eine Zusage für vollständige Fehlerbeseitigung kann auch durch die Verpflichtung zur Gewährleistung nicht gegeben werden.

Bei Änderungen im Quellcode, an Komponenten oder sonstigen Bestandteilen des Produktes verfällt der Anspruch auf jegliche Garantie, sofern dies nicht zuvor mit Dao Digital Solutions abgesprochen wurde.

Übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Layout bzw. Template, so liegt die Gewährleistungspflicht und Funktionalität dieses Layouts beim Auftraggeber.

5. Termine und Fristen
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Dao Digital Solutions bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Dao Digital Solutions eine angemessene, mindestens aber 2 Monate währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines entsprechenden Schreibens an Dao Digital Solutions.

5.1. Verschiebung des Projektstarts
Sollte der Projektstart von Auftraggeber verschoben werden, ist Dao Digital Solutions berechtigt, 2 Monate (60 Tage) nach dem vereinbarten Projektstart 20% der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 3 Arbeitstage (= 24 Arbeitsstunden) als Anzahlung zu verrechnen.

Wenn der Projektstart von Auftraggeber immer weiter hinausgeschoben wird, ist Dao Digital Solutions berechtigt, nach Ablauf eines Jahres ab dem vereinbarten Projektstart zuzüglich der üblichen oder vereinbarten Projektdauer das gesamte vereinbarte Honorar (Pauschalbetrag oder übliche Kosten bei Zeitverrechnung) fällig zu stellen.

5.2. Stornierung des Auftrags
Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Projektstart, berechnet Dao Digital Solutions dem Auftraggeber folgende Prozentsätze von der ursprünglich vertraglich geregelten Auftragssumme als Stornogebühr:

   

  • bis drei Monate vor Beginn des Auftrages: 10% der Auftragssumme,

   
  • ab zwei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages: 25% der Auftragssumme,

   
  • ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages: 50% der Auftragssumme,

   
  • ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags: 80% der Auftragssumme.



Sollte es Dao Digital Solutions nach Auftragserteilung wegen von vom Auftraggeber zu vertretenen Gründen unmöglich werden, die vereinbarte Leistung zu erbringen oder lehnt der Auftraggeber die Leistungserbringung ab (Stornierung), so kann Dao Digital Solutions das gesamte vereinbarte Honorar (Pauschalbetrag oder übliche Kosten bei Zeitverrechnung) sofort fällig stellen, unabhängig davon, ob durch die Nichtdurchführung eigene Kosten eingespart werden. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob das Projekt bereits begonnen wurde und den oben dargelegten Storno-Regelungen für einzelne Tage.



6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Wenn ein Auftrag bedingt mit einer Förderzusage erteilt wird, so verpflichtet sich der Auftraggeber, bei der Einreichung mitzuwirken. Erfolgt diese Mitwirkung nicht, so ist Dao Digital Solutions so zu stellen, als wäre die Bedingung eingetreten, dass das Projekt vom Auftraggeber storniert worden ist, und Dao Digital Solutions ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

7. Markenrechte/Copyrights
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet im Hinblick auf Urheberrechte, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“ alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass zu allen von ihm veröffentlichten bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Texten und Bildern ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt.

7.2. Dao Digital Solutions überprüft nicht, ob verwendetes Material frei von Rechten Dritter ist. Die Inhalte werden in jedem Fall dem Auftraggeber vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Erst nach Einverständnis des Auftraggebers werden die Inhalte im öffentlich-zugänglichen Netz bereitgestellt.

8. Vergütung
Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung.

Für die Leistungen gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. Versandkosten.

Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, erstellt Dao Digital Solutions

  • bei Auftragserteilung eine Rechnung in Höhe von 50% des Auftragswertes und
  • nach Projektabschluss eine Rechnung in Höhe der restlichen 50% des Auftragswertes.

Der Auftraggeber trägt außerdem (soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde) folgende Kosten:

  • Spesen für die Unterbringung und Verpflegung der am Projektort eingesetzten Mitarbeiter von Dao Digital Solutions im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze. Reichen diese Sätze für die Deckung der Kosten der Unterbringung nicht aus, wird der nachgewiesene angemessene Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Nebenkosten wie Datenträger, Kopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf CD-ROM oder DVD, Porti, etc.

9. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

Sollte nach erfolgter Zahlungserinnerung keine Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt sein, ist Dao Digital Solutions berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 10,00 Euro zu berechnen.

Nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist Dao Digital Solutions vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Dao Digital Solutions berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen ggf. auch aus anderen Verträgen zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung.

Dao Digital Solutions ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als zwei Monate in Verzug ist.

Im Fall der (absehbaren) mangelnden Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber stehen Dao Digital Solutions die Rechte gem. § 321 BGB zu. Insbesondere ist Dao Digital Solutions berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

Der Auftraggeber hat Dao Digital Solutions unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.

Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so ist Dao Digital Solutions berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen nicht nach, kann Dao Digital Solutions nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Die Rechnungen werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes per Email an den Auftraggeber versandt. Verlangt der Auftraggeber eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Dao Digital Solutions berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Porto-Kosten in Höhe von 2,50 Euro pro Rechnung zu verlangen. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist Dao Digital Solutions berechtigt, diesen Betrag zu verlangen.



10. Besondere Vereinbarungen für den Bereich “Dienstleistungsverträge/Werkverträge in der Projektentwicklung”
10.1 Kündigung
Im Falle von Nicht-Einhaltung vereinbarter Fristen oder Nichterfüllung von Aufgaben und  Anforderungen haben Auftraggeber und Auftragnehmer jeweils die Möglichkeit, den Vertrag aufzuheben. Diese Kündigung ist der anderen Vertragspartei per Einschreiben auf dem Postweg zuzustellen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.

Für die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten steht dem Auftragnehmer die Vergütung in Höhe des bereits vom Auftraggeber gezahlten Betrages zu. Die bis dahin geleistete Arbeit ist dem Auftraggeber zu übergeben. Darüber hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen.

11. Besondere Vereinbarungen für den Bereich “Wartung und Support”
11.1. Vergütung bei Wartung&Support-Verträgen
Die Vergütung von Wartung&Support-Verträgen erfolgt je nach Vereinbarung nach einem der folgenden Muster:

  • a) Gebuchtes Monatspaket
  • b) Gebuchte Stundenkontingente
  • c) Abrechnung nach Stundensatz

Zahlungsbedingungen für Muster a)
Die Rechnungsstellung durch Dao Digital Solutions an den Auftraggeber erfolgt monatlich bis zum 5. des Folgemonats. Dao Digital Solutions stellt dem Auftraggeber eine Dokumentation der erbrachten Leistungen bereit.

Die von Dao Digital Solutions dem Auftraggeber berechtigt in Rechnung gestellten Beträge werden innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

Zahlungsbedingungen für Muster b) und c)
Die vom Dao Digital Solutions erbrachten Leistungen werden monatlich spätestens zum 5. des Folgemonats durch Rechnungsstellung an den Auftraggeber mit einer Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden (oder alternativ nach vereinbarten Meilensteinen) abgerechnet.

Die von Dao Digital Solutions dem Auftraggeber berechtigt in Rechnung gestellten Beträge werden innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Regelungen zu Kündigungsfristen können im jeweiligen Wartung&Support-Vertrag vereinbart werden.

Die von Dao Digital Solutions dem Auftraggeber berechtigt in Rechnung gestellten Beträge werden innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

11.2. Kündigung eines Wartung&Support-Vertrages
Ist in einem Wartung&Support-Vertrag kein Ende der jeweiligen Laufzeit vereinbart, kann dieser mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats ganz oder teilweise gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer im Wartung&Support-Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer.

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Regelungen zu Kündigungsfristen können im jeweiligen Wartung&Support-Vertrag vereinbart werden.

Zudem kann der Wartung&Support-Vertrag von jedem Vertragsteil bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V. (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) mit § 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Weitere Kündigungsrechte ergeben sich u.a. aus Ziffern 14.1, 17.5,18, 24.2 und 25.3.

11.3. Übergabe von Daten und Informationen nach Ende eines Wartungs&Support-Vertrages
Mit Beendigung des Wartung&Support-Vertrag hat Dao Digital Solutions die gesamte Systemdokumentation an den Auftraggeber zu übergeben.

Zur Systemdokumentation gehören insbesondere sämtliche von Dao Digital Solutions zur Vertragserfüllung erstellten oder bearbeiteten Dokumente, Lizenzdatenbanken, Berichte und Handbücher von Systemkomponenten. Ferner gibt Dao Digital Solutions alle Gegenstände des Auftraggebers zurück, die dem Unternehmen zum Zwecke der Vertragsausführung bestimmungsgemäß nicht dauerhaft überlassen wurden.

Des Weiteren hat Dao Digital Solutions unverzüglich nach Ablauf der Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel alle in seinem Besitz befindlichen Kopien des Softwareproduktes (des Vertragsgegenstandes) an den Auftraggeber zu übergeben oder auf dessen Wunsch zu löschen. Dao Digital Solutions wird das Softwareprodukt nur für Mängelbeseitigungsleistungen nutzen, soweit sie nicht weitergehende Rechte anderweitig erworben hat.

Auf Verlangen des Auftraggebers ist Dao Digital Solutions im Rahmen des Zumutbaren zur Durchführung von Unterstützungstätigkeiten und Bereitstellung von Ressourcen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer in die Lage zu versetzen, die Serviceleistungen für das IT-System zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die dafür erforderlichen Leistungen zu den vereinbarten Vergütungssätzen anbieten.

12. Änderung der Leistung nach Vertragsschluss
Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen der Serviceleistungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit von Dao Digital Solutions verlangen, es sei denn, dies ist für Dao Digital Solutions unzumutbar. Solche Änderungsverlangen können einmalig oder regelmäßig zu erbringende bereits vereinbarte Leistungen oder die Erbringung bisher nicht vereinbarter, d.h. neuer Leistungen betreffen.

Das Änderungsverfahren ist schriftlich als Vertragsänderung zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Dao Digital Solutions hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und wird dem Auftraggeber in angemessener Frist, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Änderungsverlangens mitteilen, ob es zumutbar und falls nicht, warum es unzumutbar ist.

Verursacht die zumutbare Änderung der Serviceleistungen für Dao Digital Solutions keinen wesentlichen Mehraufwand, wird Dao Digital Solutions die Serviceleistungen in der geänderten Form erbringen und dies dem Auftraggeber mitteilen. Anderenfalls wird Dao Digital Solutions den kalkulierten Mehraufwand dem Auftraggeber detailliert darlegen.

Verursacht die zumutbare Änderung der Leistungen im Wartung&Support-Vertrag wesentlichen Mehraufwand gilt Folgendes:

  • Ist die von der Änderung betroffene Serviceleistung zu festen Preisen zu vergüten, z.B. durch die monatliche Servicepauschale, wird der Auftragnehmer ein Änderungsangebot unter Angabe der Auswirkungen auf die bereits vereinbarte Vergütung unterbreiten.
  • Ist die von der Änderung betroffene Serviceleistung nach Aufwand zu vergüten, wird der Auftragnehmer ein Änderungsangebot unter Angabe des voraussichtlichen Mehraufwandes zu den für die Serviceleistung bereits vereinbarten Vergütungssätzen unterbreiten.
  • Liegt in der Änderung eine neue Serviceleistung, wird der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers ein Änderungsangebot mit einer Vergütungspauschale und/oder nach Aufwand auf der Grundlage der bereits vereinbarten Vergütungssätze unterbreiten.

Das Änderungsangebot hat in angemessener Frist nach dem Änderungsverlangen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird das Änderungsangebot in angemessener Frist annehmen oder ablehnen.

Bedarf die Erstellung des Änderungsangebotes einer umfangreichen technischen Planung, kann Dao Digital Solutions dieses von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. Sie wird in diesem Fall ein entsprechendes Planungsangebot mit Angabe der Vergütung unterbreiten. Der Auftraggeber wird das Planungsangebot von Dao Digital Solutions in angemessener Frist annehmen oder ablehnen

Kommt eine Vereinbarung über die Änderung der Leistung zustande, ist der Wartung&Support-Vertrag, insbesondere die Leistungsbeschreibung, entsprechend anzupassen. Kommt keine Vereinbarung zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des geltenden Wartung&Support-Vertrages weitergeführt.

13. Rufbereitschaft
Soweit vereinbart, ist Dao Digital Solutions verpflichtet, eine Rufbereitschaft zu unterhalten. Hierzu hat es zu den vereinbarten Zeiten telefonisch erreichbar zu sein. Zweck der Rufbereitschaft ist, sicherzustellen, dass

  • das vereinbarte besonders qualifizierte Personal zu den vereinbarten Zeiten zur Beratung und zur Störungsbeseitigung (telefonisch, per Skype oder über vergleichbare Wege) zur Verfügung steht.
  • das vereinbarte besonders qualifizierte Personal die vereinbarten Leistungen vor Ort zu den vereinbarten Zeiten erbringt.

14. Vor Ort-Service, regelmäßige Anwesenheit beim Auftraggeber
Soweit vereinbart, stellt Dao Digital Solutions dem Auftraggeber einen Vor-Ort Service zu den vereinbarten Zeiten im vereinbarten Umfang zur Verfügung.

Der Vor-Ort Service dient der Erledigung der vereinbarten Servicearbeiten sowie der Beratung der Anwender vor Ort an ihrem Arbeitsplatz.

15. Reaktions- und Erledigungszeiten
Sind keine Reaktionszeiten vereinbart, ist mit den Serviceleistungen unverzüglich nach Zugang der entsprechenden Meldung oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses innerhalb der vereinbarten Servicezeiten zu beginnen.

Sind keine Erledigungszeiten vereinbart, sind die Serviceleistungen in angemessener Frist abzuschließen.

Hält Dao Digital Solutions vereinbarte Reaktions- und/oder Erledigungszeiten nicht ein, gerät es nach deren Überschreitung auch ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass es die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat.

Bei werkvertraglichen Serviceleistungen genügt bei erfolgreicher und fristgemäßer Erledigung zur Fristwahrung eine Erledigungserklärung, z.B. bei Beseitigung einer Störung die Erklärung der Betriebsbereitschaft.

16. Besondere Vereinbarungen für den Bereich “Webhosting”
16.1. Kündigung von Hosting-Verträgen
16.1.1. Die Kündigung einer bei Dao Digital Solutions gehosteten Domain seitens des Auftraggebers kann mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende erfolgen. Die Domaingebühren werden bis zum Ende der offiziellen Domainlaufzeit (de-Domain: 1 Jahr, com-Domain: 2 Jahre, …) weiter berechnet. Wird nur das Hosting gekündigt und die Domain selbst nicht abgemeldet, dann berechnet Dao Digital Solutions für das weiterlaufende Domainhousing eine jährliche Gebühr in Abhängigkeit der Länderkennung.

11.1.2. Die Kündigung eines Hostingvertrages seitens des Auftraggebers hat mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende zu erfolgen.

 Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

17. Schadenersatz / Haftungsbeschränkung
Bei grober Fahrlässigkeit haftet Dao Digital Solutions GmbH ab 3 Monaten Verzug bei der  Projektfertigstellung dem Auftraggeber mit 10% Preisnachlass auf die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen. Weitere Haftungsansprüche und Schadenersatzforderungen vom Auftraggeber an den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

Haftungsansprüche und Schadenersatzforderungen bei leichter Fahrlässigkeit bei der Projektfertigstellung sind ausgeschlossen.

Des weiteren übernimmt TT Technologies IT-Service GmbH keine Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden wie Produktionsausfall und entgangenen Gewinn.

Bei Verlust von Daten haftet Dao Digital Solutions nur für den Aufwand, der bei regelmäßgem Daten-BackUp durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Durchführung von Daten-BackUps Bestandteil der von Dao Digital Solutions laut Vertrag zu erbringenden Leistungen ist.

Kann das Projekt vom Auftragnehmer nicht fertig gestellt werden, weil sich das Projekt als zu komplex und aufwändig herausstellt, kann der Auftragnehmer nach Bekanntgabe dieser Situation durch eine schriftliche Kündigung an den Auftraggeber das Projekt wirksam kündigen.

Die Kündigung erfolgt ab Kündigungsdatum (Abgabe der Kündigung) vier Wochen zum Monatsende.

18. Dritthaftungsklausel
Dao Digital Solutions nutzt Quellcodes und Module aus OpenSource-Quellen. Für Schäden, die aus Open Source-Quellen herrühren, können wir keine Haftung übernehmen.

Die Angestellten von Dao Digital Solutions sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
 


19. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.

Dao Digital Solutions sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten.

Der Auftraggeber kann ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn Dao Digital Solutions seinen Pflichten im Bereich Datenschutz innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Soweit vorgenannte Pflichtverletzungen wiederkehrende oder fortlaufend zu erbringende Leistungen betreffen, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zu deren Kündigung.

Alle Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden

20. Schlichtungsklausel
Alle eventuellen Streitigkeiten aus dem Auftrag sollen grundsätzlich durch Vereinbarungen der Vertragsparteien bereinigt werden. Lässt sich keine Einigung erzielen, so soll ein von beiden Parteien bestimmter neutraler Dritter versuchen, einen Ausgleich zu finden. Erst wenn eine Einigung nicht möglich ist und die Parteien sich nicht auf die Person eines neutralen Dritten einigen können, steht ihnen frei, die ordentlichen Gerichte anzurufen.

21. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München (Bundesrepublik Deutschland)

22. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

23. Sonstige Bestimmungen
23.1. Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten. Mündliche Nebenabreden haben zu diesen Bestimmungen oder Verträgen zwischen Dao Digital Solutions und Auftraggebern haben keine Gültigkeit.

23.2.  Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Dao Digital Solutions die für den Auftraggeber erstellten Webseiten, Online-Shops, mobile Apps, Programme, Grafiken etc. als Referenz auf der eigenen Webseite präsentieren darf bzw. in anderer Form zur Werbung als Beleg seiner Arbeiten verwenden darf. Des Weiteren stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname (ggf. mit URL), in die Kundenliste von Dao Digital Solutions aufgenommen werden kann. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, bei denen Dao Digital Solutions als Subunternehmer für andere Agenturen agiert und die Dao Digital Solutions um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

24. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

Die alten AGB finden Sie hier.